Beschwerdeauflage Ortsplanung

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Masein am 8. Mai 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung

Auflageakten:

-          Baugesetz Art. 14, 21a, 22, 32, 62

-          Zonenplan 1:2’500

Grundlagen:

-          Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 17. Mai bis 17. Juni 2024 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während der Kanzleistunden / www.masein.ch

Änderungen anlässlich der Gemeindeversammlung:
Baugesetz

-          Art. 62 Abs. 3 (öffentliche Leitungen) zweiter Aufzählungsstrich wird wie folgt ergänzt: «…oder ein Bauvorhaben behindert.»

 

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Masein, den 14. Mai 2024
Der Gemeindevorstand

Auflageakten:

Zonenplan 1:2'500

Baugesetz, Art. 14, 21a, 22, 32, 62

Planungs- und Mitwirkungsbericht

      Gemeindeversammlung vom 08. Mai 2024

      Die nächste Gemeindeversammlung findet am 08. Mai 2024 um 20.15 Uhr statt

      Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 08. Mai 2024 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.

       Traktanden:

      1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler/-innen
      2. Teilrevision Ortsplanung
      3. Jahresrechnung 2023 und Revisionsbericht
      4. Informationen aus den Departementen
      5. Information und Varia

      Die Unterlagen  zu den Traktanden 2+3 liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.

      Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom   08. Mai 2024

      Teilrevision Baugesetz

      Planungs- und Mitwirkungsbericht

      Zonenplan 1 : 2'500

       Der Gemeindevorstand

       

          Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

          In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Masein statt.

          Gegenstand: Teilrevision Nutzungsplanung

          Auflageakten:

          -       Zonenplan 1:2’500

          -       Baugesetz, Art. 14, 21a, 22, 32, 62

          Grundlagen:

          -       Planungs- und Mitwirkungsbericht

          Auflagefrist: 2. Februar bis 4. März 2024 (30 Tage)

          Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden /   www.masein.ch

          Vorschläge und Einwendungen:
          Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

          Masein, den 29. Januar 2024
          Der Gemeindevorstand

          Auflageakten:

          Zonenplan 1:2'500

          Baugesetz, Art. 14, 21a, 22, 32, 62

          Planungs- und Mitwirkungsbericht

          Regelung der bestehenden und zukünftigen Durchleitungsrechte

              Gemeindeversammlung vom 24. November 2023

              Die nächste Gemeindeversammlung findet am 24. November 2023 um 20.15 Uhr statt

              Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag 24. November 2023 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.

               Traktanden:

              1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler/-innen
              2. Budget 2024 / Steuerfuss 2024
                -    Budget Erfolgsrechnung
                - Budget Investitionsrechnung
                - Orientierung Finanzplan 2024-2028
                - Steuerfuss 2024 
              3. Lärmsanierungsprojekt - 30er Zone
              4. Informationen aus den Departementen und Varia

               Die Unterlagen  zu den einzelnen Traktanden liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.

              Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 24. November 2023

              Budget 2024

               Der Gemeindevorstand

               

                  Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2023

                  Die nächste Gemeindeversammlung findet am 11. Mai 2023 um 20.15 Uhr statt

                  Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag 11. Mai 2023 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.

                   Traktanden:

                  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
                  2. Jahresrechnung 2022 und Revisionsbericht
                  3. Informationen aus den Departementen
                  4. Information und Varia

                   Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder    hier   eingesehen werden.

                   Der Gemeindevorstand

                   

                      Gemeindeversammlung vom 25. November 2022

                      Die nächste Gemeindeversammlung findet am 25. November 2022 um 20.15 Uhr statt

                      Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag 25. November 2022 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.

                       Traktanden:

                      1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
                      2. Kreditantrag Erneuerung Wasserversorgung inkl. Trinkwasserkleinkraftwerk
                      3. Budget 2023 / Steuerfuss 2023
                        - Orientierung Finanzplan 2023-2027
                        - Budget Erfolgsrechnung
                        - Budget Investitionsrechnung
                        - Steuerfuss 2023
                      4. Wahlen Gemeindebehörde
                        a) Gemeindepräsidium
                        b) Gemeindevorstand
                        c) Schulrat
                        d) Baukommission
                        e) Geschäftsprüfungskommission
                      5. Informationen aus den Departementen und Varia

                       Die Unterlagen  zu den einzelnen Traktanden liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.

                      Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 25. November 2022

                      Präsentation Marugg & Bruni - Wasserversorgung

                      Budget 2023

                       Der Gemeindevorstand

                       

                          Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2022

                          Die nächste Gemeindeversammlung findet am 11. Mai 2022 um 20.15 Uhr statt

                          Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 11. Mai 2022 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.

                           Traktanden:

                          1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
                          2. Jahresrechnung 2021 und Revisionsbericht
                          3. Informationen aus den Departementen
                          4. Information und Varia

                           Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder    hier   eingesehen werden.

                           Der Gemeindevorstand

                           

                              Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021

                              Die nächste Gemeindeversammlung findet am 14. Dezember 2021 um 20.15 Uhr statt

                              Die nächste Gemeindeversammlung findet am Dienstag 14. Dezember 2021 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle (Turnhalle) Gemeindehaus statt.

                               Traktanden:

                              1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
                              2. Budget 2022

                              • Orientierung Finanzplan
                              • Budget Erfolgsrechnung
                              • Budget Investitionsrechnung
                              • Steuerfuss 2022

                              3. Grundsatzentscheid Trinkwasserkleinkraftwerk
                              4. Information und Varia

                               Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder    hier   eingesehen werden. Die Unterlagen zum Traktandum 3 können hier eingesehen werden.

                               Der Gemeindevorstand

                               

                                  Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2021

                                  Die nächste Gemeindeversammlung findet am 12. Mai 2021 um 20.15 Uhr statt

                                  Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 12. Mai 2021 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle (Turnhalle) Gemeindehaus statt.

                                   Traktanden:

                                  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
                                  2. Jahresrechnung 2020 und Revisionsbericht
                                  3. Informationen aus den Departementen
                                  4. Information und Varia

                                   Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder    hier   eingesehen werden.

                                   Der Gemeindevorstand

                                   

                                      Eidg. Abstimmungen vom 7. März 2021

                                      Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:

                                      am Samstag, 06. März 2021: 19.30 – 20.30 Uhr und

                                      am Sonntag, 07. März 2021: 10.00 – 11.00 Uhr.

                                      Brieflich abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                      Der Gemeindevorstand

                                       

                                          Beschwerdeauflage Ortsplanung

                                          In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 21.12.2020 beschlossenen Totalrevision der Ortsplanung statt.

                                           Gegenstand:   
                                          Gesamtrevision der Ortsplanung

                                          Auflageakten:                             
                                          - Zonenplan 1:2000

                                          -   Zonenplan 1:5000

                                          -   Genereller Gestaltungsplan 1:1000

                                          -   Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr

                                          -   Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung

                                          -   Genereller Erschliessungsplan 1:5000

                                          -   Baugesetz

                                          -   Planungs- und Mitwirkungsbericht mit Beilagen

                                           Auflagefrist:                                    
                                          30 Tage (vom 15.01.2021 bis 15.02.2021)

                                          Auflageort/Zeit:                             
                                          Gemeindekanzlei Masein
                                          während der Öffnungszeiten, Tel. 081 651 20 09
                                          oder unter www.masein.ch

                                          Planungsbeschwerden:   
                                          Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können   innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

                                           Umweltorganisationen:                Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

                                           Anpassungen nach der Mitwirkungsauflage gemäss Art. 13 Abs. 3 KRVO:

                                          -   Bereinigung Gewässerraum gemäss Vorprüfungsbericht

                                          -   Aufhebung der rechtskräftigen Gewässerabstandslinien. Neu ist die Gewässerraumzone massgebend.

                                          -   Baugesetz: Fortlaufende Artikelnummerierung.

                                          -   Baugesetz: Korrektur Art. 23 bezüglich Berechnung Höhen (Konflikt durch Vermischung bestehende Regelung und Regelung gemäss IVHB).

                                          -   Baugesetz: Ergänzung fehlende Regelung für Baulinien Typ B (bestehende rechtskräftige Festlegungen) in Art. 41.

                                          -   Bereinigung Mischparzellen 134 (Dorfzone statt Dorferweiterungszone).

                                           

                                           Masein, 15.01.2021                       
                                          Der Gemeindevorstand Masein

                                           Die Präsidentin: Beatrix Vital

                                           Der Gemeindekanzlist: Markus Giger

                                              Auflageakten Ortsplanung

                                              Verschiebung Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2020

                                              Die nächste Gemeindeversammlung findet am  21. Dezember 2020 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle statt. 

                                              Traktanden:

                                              1. Begrüssung und und Wahl der Stimmenzähler
                                              2.   Gesamtrevision Ortsplanung

                                              • Zonenplan 1:2’000
                                              • Zonenplan 1:5’000
                                              • Genereller Gestaltungsplan 1:1’000
                                              • Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Ver- und Entsorgung
                                              • Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr
                                              • Genereller Erschliessungsplan 1:5’000
                                              • Totalrevision Baugesetz

                                              3. Information und Varia

                                               

                                              Der Gemeindevorstand

                                                  Gemeindeversammlung vom 27. November 2020

                                                  Die nächste Gemeindeversammlung findet am  27. November 2020 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle statt. 

                                                  Traktanden:

                                                  1. Begrüssung und und Wahl der Stimmenzähler
                                                  2.  Budget 2021
                                                            -  Orientierung Finanzplan 2021-2025
                                                             -  Budget Erfolgsrechnung
                                                             -   Budget Investitionsrechnung
                                                             -  Steuerfuss 2021

                                                  3.   Wahlen Gemeindebehörden
                                                            -  Gemeindepräsidium
                                                             -   Gemeindevorstand
                                                             -   Schulrat
                                                             -  Baukommission
                                                            -  GPK

                                                  4. Information und Varia

                                                   Die Unterlagen zum Traktandum 2  können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend    eingesehen werden.

                                                   Der Gemeindevorstand

                                                  Budget 2021

                                                      Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

                                                      Diverse Amtliche Publikationen

                                                      In diesem Bereich werden verschiedene amtliche Publikationen veröffentlicht.

                                                      • Termine und Traktenlisten der Gemeindeversammlungen
                                                      • Baugesuche
                                                      • Aufrufe
                                                      • Allgemeinde amtliche Informationen und Hinweise
                                                      • Die Gemeinde informiert mit Kurzinfos (SMS) zu Aktuellen Ereignissen via Web-SMS   (z.B. Wasserunterbruch, Gemeindeversammlung etc.) Anmeldung für Web-SMS an:  gemeinde@masein.ch

                                                          Baugesuche und Baumeldungen

                                                          Baugesuche und Baumeldungen   hier einsehen 

                                                              Eidg. Abstimmungen vom 27. September 2020

                                                              Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:

                                                              am Samstag, 26. September 2020: 19.30 – 20.30 Uhr und

                                                              am Sonntag, 27. September 2020: 10.00 – 11.00 Uhr.

                                                              Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                  Verkehrsbehinderung Ausserdorf

                                                                  Am Montag 06. Juli und Dienstag 7. Juli 2020 wird der Feinbelag Ausserdorfstrasse (ab Rotes Haus bis Abzweiger Cinrageth) eingebaut.

                                                                  Die Durchfahrt über die Ausserdorfstrasse ist in dieser Zeit nicht möglich. Die Zufahrt über das Unterdorf ist gewährleistet. Die Bauunternehmen sind bemüht die Einschränkungen so klein wie möglich zu halten. Die Gemeindebehörde bitten um Verständnis.

                                                                   Der Werkmeister 

                                                                      Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2020

                                                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag 19. Juni 2020 um 20.15 Uhr  im Gemeindehaus statt.

                                                                      Achtung: Aufgrund der coronabedingten Massnahmen findet die Versammlung ausnahmsweise im Gemeindehaus (Turnhalle) statt.

                                                                       Traktanden:

                                                                      1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
                                                                      2. Jahresrechnung 2019 und Revisionsbericht
                                                                      3.  Gemeindegesetze
                                                                         Gesetz über Sicherheit und Ordnung    
                                                                        Abfallgesetz     
                                                                        Schulgesetz   
                                                                        Gesetz Wasserversorgung   
                                                                        Gesetz Abwasser   
                                                                        Friedhofs- und Bestattungsgesetz
                                                                        Steuergesetz   
                                                                        Gesetz Anstellung Mitarbeitende und Entschädigung Gemeindebehörden
                                                                        Aufhebung Wohnkostenreglement Sozialhilfe (neu Verordnung Vorstand)
                                                                      4. Information Friedhofskonzept
                                                                      5. Information Abfallwesen / Recycling / Runcs
                                                                      6. Information und Varia

                                                                       Die Unterlagen zum Traktandum 2 und 4 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder   unten  eingesehen werden. Zum Traktandum 3 wird eine Botschaft an alle Haushalte verteilt - die vollständigen Gesetzestexte können oben bei den bezeichneten Gesetzen direkt aufgerufen werden. Die wesentlichen Aenderungen sind markiert. Die Gesetzestext können auch auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

                                                                       Der Gemeindevorstand

                                                                      Jahresrechnung 2019

                                                                      Friedhofskonzept

                                                                      Botschaft zum Traktandum 3

                                                                          Sperrgutabfuhr

                                                                          Am Freitag 12. Juni 2020  findet eine Sperrgutabfuhr statt. Das Sperrgut kann von 13.30 bis 15.00 Uhr bei der Garage Bühler AG, bei der Bergmühle, abgegeben werden. Falls jemand nicht in der Lage ist, das Sperrgut dorthin zu bringen, kann man sich vorgängig bei Adolf Keller 081 651 38 41 melden.

                                                                           Der Gemeindevorstand

                                                                              Abgabe Steuererklärungen

                                                                              Wir machen die Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die ausgefüllten Steuererklärungen seit mehreren Jahren gemäss Adresse auf den Unterlagen direkt ans Verarbeitungszentrum in Chur gesendet werden müssen und nicht bei der Gemeinde abgegeben oder eingeworfen werden sollten.

                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                  Grüngut Deponie Runcs

                                                                                  Ab 04. April ist die Deponie Runcs wieder jeweils samstags zwischen 13.30 und 15.00 Uhr für die Abgabe von Grüngut und Ästen geöffnet.
                                                                                  Im Abfallkalender der an alle Haushalte verteilt wurde, finden sich auch die Öffnungszeiten ab Juni 2020.

                                                                                  Der Gemeindevorstand – Departement Wald und Abfall

                                                                                   

                                                                                      Gemeindeversammlung vom 01.  Mai 2020

                                                                                      Gemeindeversammlung verschoben auf 19. Juni - s. Eintrag unter News

                                                                                      Die nächste Gemeindeversammlung ist auf den Freitag 01. Mai 2020 um 20.15 Uhr im Roten Haus geplant.

                                                                                      Je nach Entwicklung in der Coronakrise muss mit einer Verschiebung gerechnet werden.
                                                                                      Die Einladung und die Traktanden gelten somit vorbehältlich einer allfälligen kurzfristigen Verschiebung.

                                                                                       Traktanden:

                                                                                      1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
                                                                                      2. Jahresrechnung 2019 und Revisionsbericht
                                                                                      3. Information Friedhofskonzept
                                                                                      4. Information Abfallkonzept
                                                                                      5. Deponie Runcs – Grundsatzentscheid Grüngutverwertung
                                                                                      6. Information und Varia

                                                                                       

                                                                                      Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder   hier  eingesehen werden.

                                                                                       Der Gemeindevorstand

                                                                                       

                                                                                          Kantonale Bewertungsrevision Gemeinde Masein

                                                                                          Orientierung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer

                                                                                          Die letzte Durchbewertung der überbauten Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Masein fand in den Jahren 2003 bis 2004 statt.

                                                                                          Das Bewertungsbüro Thusis beginnt ab 20.03.2020 mit der 5. Durchbewertung in der Gemeinde Masein. Mit Ausnahme der nach 20.03.2017 bewerteten Objekten erfolgt die Revision aller überbauten Grundstücke.

                                                                                          Die Bewertungen werden den aktuellen Marktverhältnissen angepasst. Die Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Verfahren ist sehr wichtig, weil nicht in jedem Fall eine Besichtigung erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, den Fragebogen, den Sie vor der Revisionsbewertung erhalten, vollständig beantwortet zurückzusenden.

                                                                                          Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Immobilienbewertung, Bewertungsbüro Thusis, Feldstrasse 2, 7430 Thusis, Tel. 081 / 257 53 40 gerne zur Verfügung.

                                                                                           Gemeindeverwaltung Masein

                                                                                              JUMA - Theateraufführungen verschoben

                                                                                              Die Aufführungen des JUMA Theaters "Künschtlerpäch" - Komödie in drei Akten vom 06. – 8. März sowie vom 14. März mussten leider aufgrund der Weisungen des Kantons bezüglich Coronavirus abgesagt werden. Es wurden folgende Verschiebedaten für die Aufführungen provisorisch festgelegt: 24. – 26. April sowie 02. Mai. 

                                                                                                  Eidg. Abstimmungen vom 9. Februar 2020

                                                                                                  Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:

                                                                                                  am Samstag, 08. Februar 2020: 19.30 – 20.30 Uhr und

                                                                                                  am Sonntag, 09. Februar 2020: 10.00 – 11.00 Uhr.

                                                                                                  Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                      Hundesteuern 2020

                                                                                                      Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird ca. Ende Januar mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für jeden weiteren
                                                                                                      Fr. 200.--.
                                                                                                      Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2020 keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
                                                                                                      Auszug Steuergesetz: Art. 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Art. 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

                                                                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                                                                          Brennholzbestellungen

                                                                                                          Wer im 2020 Brennholz benötigt, kann das Bestellformular auf der Gemeindekanzlei beziehen oder hier herunterladen. Bestellung bitte bis Ende Februar an die Gemeindekanzlei senden oder  an gemeinde@masein.ch   

                                                                                                          Die Waldfachchefin

                                                                                                              Mofa Vignetten 2020

                                                                                                              Die Mofa-Vignetten können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

                                                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                  Termine 2020 Gemeinde Masein

                                                                                                                  Die Termine 2020 wurden durch den Gemeindevorstand festgelegt.

                                                                                                                  03. Januar - Neujahrsapéro

                                                                                                                  01. Mai - Gemeindeversammlung (Jahresrechnung etc.)

                                                                                                                  23. Mai - Dorffest (gemäss JUMA)

                                                                                                                  19. Juni - Gemeindeversammlung  (diverse Anpassungen Gesetzte)

                                                                                                                  25. September -  Gemeindeversammlung (Reserve)

                                                                                                                  27. November - Gemeindeversammlung (Budget etc.). 

                                                                                                                      Gemeindeversammlung vom 29. November 2019

                                                                                                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet am  29. November 2019 um 20.15 Uhr statt. - Saal  Rotes Haus.

                                                                                                                      Traktanden:

                                                                                                                      1. Begrüssund und Wahl der Stimmenzähler
                                                                                                                      2.  Budget 2020
                                                                                                                                -  Orientierung Finanzpoan 2020-2024
                                                                                                                                 -  Budget Erfolgsrechnung
                                                                                                                                 -   Budget Investitionsrechnung
                                                                                                                                 -  Steuerfuss 2020

                                                                                                                      3. Orientierung Zwischenstand Ortsplanung
                                                                                                                      4. Information und Varia

                                                                                                                       Die Unterlagen zum Traktandum 2  können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend    eingesehen werden.

                                                                                                                       Der Gemeindevorstand

                                                                                                                      Budget 2020

                                                                                                                       

                                                                                                                          Informationsabend der Feuerwehr Thusis-Masein

                                                                                                                          Um den Sollbestand der Feuerwehr Thusis aufrechtzuerhalten, müssen jedes Jahr neue Feuerwehrleute rekrutiert werden. Am 22. November um 19.30 Uhr führt die Feuerwehr Thusis einen Informationsabend durch. Personen welche ihren Wohnsitz in den Gemeinden Thusis, Masein, Rongellen oder der Stadt Fürstenau haben und zwischen 21 und 45 Jahre sind haben an diesem Abend die Möglichkeit sich über den aktiven Feuerwehrdienst zu informieren.
                                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                                              Private Zier- und Weihnachtsbeleuchtungen

                                                                                                                              Wir machen die Einwohnerschaft auch dieses Jahr darauf aufmerksam, dass Zierbeleuchtungen während des Jahres ab 22 Uhr abzuschalten sind. Vom 01. Advent bis längstens 06. Januar darf die Weihnachtsbeleuchtung bis maximal 01.00 Uhr betrieben werden. Eine Minimierung der Einschaltzeiten ist auch aus Energiespargründen angezeigt.

                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                               

                                                                                                                                  Grünabfälle Deponie Runcs

                                                                                                                                  Die Deponie Runcs ist in diesem Jahr am Samstag 23. November sowie am Samstag 30. November von 13.30 – 15.00 Uhr zum letzten Mal geöffnet. Die Öffnungszeiten ab April 2020 werden im Januar mit dem Abfallkalender publiziert.

                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                   

                                                                                                                                      Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

                                                                                                                                      Grundeigentümer entlang öffentlicher Strassen werden ersucht, die in den Strassenbereich überhängenden Äste bis auf die Grenze zurückzuschneiden. Damit kann eine Behinderung der Schneeräumung und des öffentlichen Verkehrs vermieden werden. Bei Nichtbefolgen kann die Gemeinde diese Arbeiten, unter Kostenfolge für die Grundeigentümer, selber veranlassen.

                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand. 

                                                                                                                                       

                                                                                                                                          Strassensperrung Mühleweg

                                                                                                                                          Wegen Bauarbeiten auf der Parzelle 77 ist die Durchfahrt beim Mühleweg (Unterdorf) ab 04. November 2019 während ca. sechs Wochen nicht möglich.

                                                                                                                                          Die Zufahrt zu den Wohnhäusern entweder über Unterdorf oder Tschessa ist gewährleistet.

                                                                                                                                          Der Werkmeister

                                                                                                                                           

                                                                                                                                              Eidg. Wahlen vom 20. Oktober 2019

                                                                                                                                              Die Wahlurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:

                                                                                                                                              am Samstag, 19. Okt. 2019: 19.30 –20.30 Uhr und
                                                                                                                                              am Sonntag, 20. Okt. 2019: 10.00 –11.00 Uhr.

                                                                                                                                              Briefliche Wahl siehe Stimmrechtsausweis. Wahlberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Wahlmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                               

                                                                                                                                                  Beschriftung Briefkästen

                                                                                                                                                  Auf Gemeindegebiet von Masein finden sich immer wieder Briefkästen die schlecht leserlich oder gar nicht beschriftet sind. Für die richtige Zustellung  von Unterlagen, Dokumenten ist nicht nur die Gemeinde auf korrekte und  leserliche Beschriftung  angewiesen. Wir ersuchen die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Briefkästen entsprechend zu beschriften. Wir empfehlen gravierte Schilder oder mit Bleistift (Haltbarkeit) beschriebene. 

                                                                                                                                                  Gemeindeverwaltung Masein

                                                                                                                                                   

                                                                                                                                                      Gebäudeadressierung - Hausnummern

                                                                                                                                                      Die Hausnummern zur neuen Gebäudeadressierung wurden per 06. September 2019 den Hausbesitzenden zur Montage abgegeben oder zugeschickt.  Sollte es Hausbesitzende geben, die bisher keine Nummer erhalten haben, können sich diese bei der Gemeindekanzlei  melden. 

                                                                                                                                                      Gemeindeverwaltung Masein

                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                          Obligatorische Schiesspflicht 2019

                                                                                                                                                          Die letzte obligatorische Bundesübung findet auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:

                                                                                                                                                          Samstag, 17. August 2019 von 14:00 - 17:00

                                                                                                                                                          Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Übung mitbringen.

                                                                                                                                                           Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                              Mofa-Vignetten 2019

                                                                                                                                                              Die Mofa-Vignetten 2018 sind noch bis 31. Mai gültig. Die Vignettten 2019 können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden

                                                                                                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                  Eidg. und kantonale Abstimmungen vom 19. Mai

                                                                                                                                                                  Eidg. Abstimmungen vom 19. Mai 2019

                                                                                                                                                                  Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:

                                                                                                                                                                  am Samstag, 18. Mai 2019: 19.30 – 20.30 Uhr und
                                                                                                                                                                  am Sonntag, 19. Mai 2019: 10.00 – 11.00 Uhr.

                                                                                                                                                                  Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                      Gemeindeversammlung vom 03. Mai 2019

                                                                                                                                                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet am  03. Mai 2019 um 20.15 Uhr statt. - Saal  Rotes Haus.

                                                                                                                                                                      Traktanden:

                                                                                                                                                                      1. Wahl der Stimmenzähler
                                                                                                                                                                      2. Jahresrechnung 2018 und Revisorenbericht
                                                                                                                                                                      3. Teilrevision Gemeindeverfassung
                                                                                                                                                                       4. Info Gefahrenanalyse und Gemeindeführungsstab
                                                                                                                                                                      5. Bevölkerungsschutzgesetz (neu)
                                                                                                                                                                      6.  Revision Feuerwehrverordnung
                                                                                                                                                                      7. Information Kommunales Räumliches Leitbild
                                                                                                                                                                      8.  Varia

                                                                                                                                                                       Die Unterlagen zu den Traktandum 2 und 3 sowie 5-7 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend    eingesehen werden.

                                                                                                                                                                       Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                      Jahresrechnung 2018
                                                                                                                                                                      Teilrevision Gemeindeverfassung
                                                                                                                                                                      Entwurf Bevölkerungsschutzgesetz   
                                                                                                                                                                      Feuerwehrverordnung
                                                                                                                                                                      Kommunales Räumliches Leitbild (KRL)

                                                                                                                                                                          Obligatorische Schiesspflicht 2019

                                                                                                                                                                          Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:

                                                                                                                                                                          Samstag, 04. Mai 2019 von 14:00 - 17:00
                                                                                                                                                                          Samstag, 17. August 2019 von 14:00 - 17:00

                                                                                                                                                                          Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Übung mitbringen.

                                                                                                                                                                           Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                              Verkehrsbehinderung Ausserdorf

                                                                                                                                                                              Ab Montag 01. April 2019 beginnen die Arbeiten zur Sanierung der Ausserdorfstrasse (ab Rotes Haus bis Abzweiger Cinrageth) und dauern bis ca. Ende Juli.

                                                                                                                                                                              Die Durchfahrt über die Ausserdorfstrasse ist in dieser Zeit nicht möglich oder stark eingeschränkt. Die Zufahrt über das Unterdorf ist gewährleistet – ebenso der Fussgängerverkehr. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden direkt informiert. Die Bauunternehmen sind bemüht die Einschränkungen so klein wie möglich zu halten. Die Gemeindebehörde bitten um Verständnis.

                                                                                                                                                                               Der Werkmeister

                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                  Neue Strassennamen Masein

                                                                                                                                                                                  Die Vernehmlassung und „öffentliche Auflage“ zu den neuen Maseiner Strassennamen fand in der Zeit vom 01. – 15. November 2018 statt. Der Gemeindevorstand hat nun die definitive Fassung inkl. Hausnummerierung verabschiedet. Diese wird auf der Gemeindekanzlei  vom 17. Januar bis 15. Februar 2019 zur Information aufgelegt. Weitere Informationen über den Zeitpunkt der Strassenbeschriftung und die Hausnummerierung folgen.

                                                                                                                                                                                   Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                  Strassennamen   Masein alles
                                                                                                                                                                                  Strassennamen und Nummerierung  Dorf und Cresta
                                                                                                                                                                                  Strassennamen und Nummerierung Dalaus und Cretalunga>
                                                                                                                                                                                  Strassenverzeichnis

                                                                                                                                                                                   

                                                                                                                                                                                      Voranzeige Gemeindeversammlungen 2019

                                                                                                                                                                                      Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen 2019 wurden auf 03. Mai und 29. November festgelegt. Als Reservetermine gelten der 20. Juni und der 20. September.

                                                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                                          Mofa Vignetten 2019

                                                                                                                                                                                          Die Mofa-Vignetten können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden

                                                                                                                                                                                          Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                                              Hundesteuern / Hundemarken 2019

                                                                                                                                                                                              Die Hundemarken können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für den zweiten Fr. 200.--. Wir bitten die Marken bis spätestens Ende Februar zu beziehen. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2019 keinen Hund mehr halten, bitten wir, uns dies zu melden.

                                                                                                                                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                  Brennholzbestellung

                                                                                                                                                                                                  Wer Brennholz benötigt, kann das Bestellformular auf der Gemeindekanzlei beziehen oder auf www.masein.ch herunterladen. Bestellung bitte bis Ende Februar 2019 an die Gemeindekanzlei senden.

                                                                                                                                                                                                  Die Waldfachchefin

                                                                                                                                                                                                  Bestellformular

                                                                                                                                                                                                   

                                                                                                                                                                                                      Private Zier- und Weihnachtsbeleuchtungen

                                                                                                                                                                                                      Wir machen die Einwohnerschaft auch dieses Jahr darauf aufmerksam, dass Zierbeleuchtungen während des Jahres ab 22 Uhr abzuschalten sind. Vom 01. Advent bis längstens 06. Januar darf die Weihnachtsbeleuchtung bis maximal 01.00 Uhr betrieben werden. Eine Minimierung der Einschaltzeiten ist auch aus Energiespargründen angezeigt.

                                                                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                                                          Gemeindewahlen vom 30. November 2018

                                                                                                                                                                                                          Hinweis zu Traktandum 4 der Gemeindeversammlung vom 30. November 2018(Traktanden s. unten):

                                                                                                                                                                                                          Wahlvorschläge

                                                                                                                                                                                                          Gemeindepräsidium :
                                                                                                                                                                                                          Beatrix Vital (bisher) 

                                                                                                                                                                                                          Gemeindevorstand:
                                                                                                                                                                                                          Aurelia Spadin (bisher), Rico De Steffani (bisher), Flurina Feltscher (bisher), Mario Gartmann (bisher)

                                                                                                                                                                                                          Schulrat:
                                                                                                                                                                                                          Urs Pinggera (bisher), Dumeng Schreich (bisher), Edith Arpagaus (bisher), Simone Keller (neu).

                                                                                                                                                                                                          Baukommission: Leo Heini (bisher), Andreas Zannier (bisher)

                                                                                                                                                                                                          GPK: Reto Keller (bisher), Marlies Manser (neu), Manuela Bögli (neu)

                                                                                                                                                                                                          Gemäss Art. 18 der Gemeindeverfassung können Wahlvorschläge auch an der Gemeindeversammlung noch eingebracht werden.

                                                                                                                                                                                                           Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                                                              Gemeindeversammlung vom 30. November 2018

                                                                                                                                                                                                              Die nächste Gemeindeversammlung findet am 30. November 2018 um 20.15 Uhr statt. - Saal  Rotes Haus.

                                                                                                                                                                                                              Traktanden:

                                                                                                                                                                                                              1. Wahl der Stimmenzähler
                                                                                                                                                                                                              2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. April 2018
                                                                                                                                                                                                              3. Budget 2019
                                                                                                                                                                                                                        -        Orientierung Finanzplan
                                                                                                                                                                                                                        -        Laufende Rechnung
                                                                                                                                                                                                                        -        Investitionsrechnung
                                                                                                                                                                                                                        -        Steuerfuss 2019

                                                                                                                                                                                                              4. Wahlen Gemeindebehörden
                                                                                                                                                                                                                        -        Gemeindepräsidium
                                                                                                                                                                                                                        -        Gemeindevorstand
                                                                                                                                                                                                                        -        Schulrat
                                                                                                                                                                                                                        -        Baukommission
                                                                                                                                                                                                                        -        GP

                                                                                                                                                                                                              5. Information und Varia

                                                                                                                                                                                                               Die Unterlagen zum Traktandum 3 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden

                                                                                                                                                                                                              Erläuterungen zu den Gemeindewahlen (Traktandum 4) s. weiter unten.

                                                                                                                                                                                                               Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                                  Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

                                                                                                                                                                                                                  Grundeigentümer entlang öffentlicher Strassen werden ersucht, die in den Strassenbereich überhängenden Äste bis auf die Grenze zurückzuschneiden. Damit kann eine Behinderung der Schneeräumung und des öffentlichen Verkehrs vermieden werden. Bei Nichtbefolgen kann die Gemeinde diese Arbeiten, unter Kostenfolge für die Grundeigentümer, selber veranlassen.

                                                                                                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                      Eidg. und kantonale Abstimmungen vom 25. November 2018

                                                                                                                                                                                                                      Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
                                                                                                                                                                                                                      am Samstag, 24. Nov.  2018: 19.30 – 20.30 Uhr und 
                                                                                                                                                                                                                      am Sonntag, 25. Nov.. 2018: 10.00 – 11.00 Uhr.

                                                                                                                                                                                                                      Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                                                                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                          Sperrgutabfuhr

                                                                                                                                                                                                                          Am Freitag 26. Oktober findet eine Sperrgutabfuhr statt. Das Sperrgut kann von 13.30 bis 15.00 Uhr bei der Garage Bühler AG, bei der Bergmühle, abgegeben werden. Falls jemand nicht in der Lage ist, das Sperrgut dorthin zu bringen, kann man sich vorgängig bei Adolf Keller 081 651 38 41 melden.

                                                                                                                                                                                                                              Gemeindewahlen vom 30. November

                                                                                                                                                                                                                               An der Gemeindeversammlung vom 30. November finden die ordentlichen Wahlen in die Gemeindebehörden statt. Aufgrund von Amtszeitbeschränkung oder Demission sind folgende Rücktritte zu verzeichnen:

                                                                                                                                                                                                                              Schulrat: Werner Schiesser,
                                                                                                                                                                                                                              GPK: Otto Denoth und Erika Nicca

                                                                                                                                                                                                                              Für eine weitere Amtsperiode stellen sich zur Verfügung:

                                                                                                                                                                                                                              Gemeindepräsidentin: Beatrix Vital,
                                                                                                                                                                                                                              Gemeindevorstand: Aurelia Spadin, Flurina Feltscher, Rico De Steffani, Mario Gartmann
                                                                                                                                                                                                                              Schulrat: Urs Pinggera, Edith Arpagaus, Dumeng Schreich
                                                                                                                                                                                                                              GPK: Reto Keller
                                                                                                                                                                                                                              Baukommission: Leo Heini, Andreas Zannier

                                                                                                                                                                                                                               Wahlvorschläge für die verschiedenen Gemeindebehörden können beim Gemeindevorstand bis am 29. Oktober 2018 eingereicht werden. Gehen bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldungen zu Kandidaturen ein, sucht der Gemeindevorstand selber Kandidatinnen und Kanditen für die vakanten Sitze. Gemäss Artikel 18 der Gemeindeverfassung können Wahlvorschläge für alle Gremien auch an der Gemeindeversammlung noch eingebracht werden.

                                                                                                                                                                                                                               Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                  Eidg. und kantonale Abstimmungen vom 23. Sept. 2018

                                                                                                                                                                                                                                  Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
                                                                                                                                                                                                                                  am Samstag, 22. Sept.  2018: 19.30 – 20.30 Uhr und
                                                                                                                                                                                                                                  am Sonntag, 23. Sept. 2018: 10.00 – 11.00 Uhr.

                                                                                                                                                                                                                                  Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                                                                                                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                      Vernehmlassung Biotopinventar:

                                                                                                                                                                                                                                      Bis am 24. August 2018 läuft noch eine „Anhörung“ zur Nachführung der Biotopinventare von Kanton und Bund des kantonalen Amtes für Natur und Umwelt. Der Zugang zu den Flächendaten (ineraktive Karte) und zum Vernehmlassungsformular ist über folgenden Link möglich: www.anu.gr.ch/biotope2018. Bitte beachten Sie die Anleitung unter demselben link oder hier herunterladen

                                                                                                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                          2. Wahlgang Grossratsstellvertretung vom 01. Juli 2018

                                                                                                                                                                                                                                          Am 01. Juli findet der 02. Wahlgang für die Grossratsstellvertretung des Wahlkreises Thusis statt.

                                                                                                                                                                                                                                          Die Abstimmungsurne ist ausnahmsweise und entgegen dem Aufdruck auf dem Stimmausweis nur am Sonntag 01. Juli im Gemeindehaus aufgestellt:

                                                                                                                                                                                                                                          Sonntag, 10. Juni 2018: 10.00–11.00 Uhr.

                                                                                                                                                                                                                                          Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.

                                                                                                                                                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                                                                                              Sperrgutabfuhr

                                                                                                                                                                                                                                              Am 08. Juni findet eine Sperrgutabfuhr statt.
                                                                                                                                                                                                                                              Das Sperrgut kann von 13.30 bis 15.00 Uhr bei der Garage Bühler AG (bei der Bergmühle) abgegeben werden. Falls jemand nicht in der Lage ist, das Sperrgut dorthin zu bringenn, kann man sich vorgängig bei Adolf Keller 081 651 38 41 melden.

                                                                                                                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                                                                  Obligatorische Schiesspflicht 2018

                                                                                                                                                                                                                                                  Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:

                                                                                                                                                                                                                                                  Samstag, 28. April 2018 von 14:00 - 17:00
                                                                                                                                                                                                                                                  Samstag, 18. August 2018 von 14:00 - 17:00

                                                                                                                                                                                                                                                  Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Übung mitbringen.

                                                                                                                                                                                                                                                   Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                                   

                                                                                                                                                                                                                                                      Gemeindeversammlung vom 20. April 2018

                                                                                                                                                                                                                                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet statt am:
                                                                                                                                                                                                                                                      20. April 2018 um 20.15 Uhr im Saal des Roten Hauses.

                                                                                                                                                                                                                                                      Traktanden:

                                                                                                                                                                                                                                                      1. Wahl der Stimmenzählenden
                                                                                                                                                                                                                                                      2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November 2017
                                                                                                                                                                                                                                                      3. Jahresrechnung 2017
                                                                                                                                                                                                                                                        - Jahresrechnung 2017 und Revisorenbericht
                                                                                                                                                                                                                                                      4. Information und Varia

                                                                                                                                                                                                                                                       Das Protokoll gemäss Traktandum 2 kann hier eingesehen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                      Die Unterlagen zum Traktandum 3 können auf der Gemeindekanzlei bezogen    werden oder hier eingesehen werden.

                                                                                                                                                                                                                                                      Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.

                                                                                                                                                                                                                                                       Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                                                                                                          Obligatorische Schiesspflicht 2018

                                                                                                                                                                                                                                                          Die Obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage "Rheinau" in Thusis statt:

                                                                                                                                                                                                                                                          Samstag 28. April 2018 von 14:00 - 17:00 Uhr
                                                                                                                                                                                                                                                          Samstag 18. August 2018 von 14:00 - 17:00 Uhr

                                                                                                                                                                                                                                                          Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Uebung mitbringen.

                                                                                                                                                                                                                                                           Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                                                                                                              Voranzeige Gemeindeversammlungen 2018

                                                                                                                                                                                                                                                              Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen 2018 wurden auf 20. April und 30. November festgelegt. Als Reservetermine gelten der 22. Juni und der 21. September.

                                                                                                                                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                                                  Mofa-Vignetten 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Mofa-Vignetten können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden

                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                                                                                                      Brennholzbestellung

                                                                                                                                                                                                                                                                      Wer Brennholz benötigt, kann das Bestellformular auf der Gemeindekanzlei beziehen oder  hier    herunterladen. Bestellung bitte bis Ende Februar 2018 an die Gemeindekanzlei senden.

                                                                                                                                                                                                                                                                      Die Waldfachchefin

                                                                                                                                                                                                                                                                          Hundemarken 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                          Die Hundemarken können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für den zweiten Fr. 200.--. Wir bitten die Marken bis spätestens Ende Februar zu beziehen. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2018 keinen Hund mehr halten, bitten wir, uns dies zu melden.

                                                                                                                                                                                                                                                                          Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                                                                                                              Entsorgung Christbäume

                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Christbäume können bis spätestens am 08. Januar 2018 bei den Abfallsammelstellen Dorf und Cresta deponiert werden (bitte Anschrift beachten) und werden dann durch die Gemeinde entsorgt.
                                                                                                                                                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Krankenkassen-Prämienverbilligung 2017

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung).

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Wer für das Jahr 2017 noch keine Mitteilung für die Bezugsberechtigung erhalten oder im Verlauf des Jahres noch keinen Antrag gestellt hat, kann noch bis spätestens 31. Dezember 2017 einen entsprechenden Antrag einreichen. Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.sva.gr.ch heruntergeladen werden. 

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tierkörpersammelstelle Unterrealta

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Tierkörpersammelstelle Unterralta (Einwurf) ist nun seit zwei Jahren in Betrieb. Aufgrund der Erfahrungen machen  wir die Einwohnerschaft im Auftrag des kantonalen ALT auf folgendes aufmerksam:

                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Sammelstelle ist für den Einwurf jeweils Mo-Sa von 08.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Diese Oeffnungszeiten müssen eingehalten werden.  Es dürfen nur Tierkörper bis max. 70 kg und Kleinmengen an tierischen Nebenprodukten (TNP) eingeworfen werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Grössere Tiere und grössere Mengen TNP,  welche z.B. im Rahmen der Wildtierverarbeitung anfallen, müssen bei der Firma Bühler unter  081 650 07 09 zwingend angemeldet werden

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Gemeindeverwaltung

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Wildes Deponieren von Grüngut

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Von der Gemeindebehörde wurde festgestellt, dass im Bereich des Calinawaldes Grüngut wild deponiert wurde. Wir machen die Einwohnerschaft darauf aufmerksam, dass jegliches wilde Deponieren von Grüngut gemäss Waldgesetz verboten ist. Im Wiederholungsfalle wird die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Grüngut kann auf der „Grüngutsammelstelle Deponie Runcs“ zu den üblichen Oeffnungszeiten (Abfallkalender) abgegeben werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand.

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verbot Himmelslaternen

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Die Gebäudeversicherung Graubünden (Brandschutz) hat informiert, dass gestützt auf Art. 6 Abs. 1e des Brandschutzgesetztes das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen im Kanton Graubünden verboten ist.

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Grund dafür sind die diversen Gefährdungen, die von diesen Laternen ausgehen können. Weitere Informationen: www.gvg.gr.ch

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 21. April 2017

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Jahresrechnung 2016:

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Maseiner Jahresrechnung 2016 zeigt bei Ausgaben von gut 2,1 Mio und Einnahmen von etwas über 2,4 Mio. einen Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von Fr. 289`057.95. Das erfreuliche Resultat ist im Wesentlichen auf die deutlich höheren Steuereinnahmen sowie den Verkauf einer Liegenschaft zurückzuführen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Nettoinvestitionen von Fr. 274`687.80 sind etwas tiefer ausgefallen als im Vorjahr. Strassen, Wasser und Abwasser sowie die Planungskosten für den Schulhausanbau sind die wesentlichen Positionen der Investitionstätigkeit.

                                                                                                                                                                                                                                                                                               In der Bilanz zeigt sich bei den Anteilscheinen mit Fr. 250`000.00 zum ersten Mal die Gemeindebeteiligung am Projekt Generationenhaus Masein.

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Auskünfte:
                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beatrix Vital, Gemeindepräsidentin, 079 508 34 73 - oder auf der Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einreichung Steuererklärung  ab2016

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Ab dem Steuerjahr 2016 werden die Steuererklärungen im zentralen Verarbeitungscenter in Chur bearbeitet. Somit treten folgend Änderungen in Kraft:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einreichung: Die Steuererklärung 2016 ist nicht mehr an die Gemeindeverwaltung einzureichen, sondern an folgende Adresse: Kantonale Steuerverwaltung GR, Verarbeitungszentrum 1/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Fristerstreckungsgesuche: Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristerstreckungsgesuche durch das Steuerkommissariat behandelt werden. Diese sind wie folgt einzureichen: Online: www.stv.gr.ch, E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch oder schriftlich: Kant. Steuerverwaltung, Fristgesuche/KO. Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur. Die Fristgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer, Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Fällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Gemeindeverwaltung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Gemeinde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Masein 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffnungszeiten  Kanzlei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Dienstag bis Freitag 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      vom 8:30 bis 9:30 Uhr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      oder nach tel. Vereinbarung 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Kontakt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Gemeindekanzlei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      7425 Masein
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Telefon 081 651 20 09
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      gemeinde@masein.ch