Einleitung der Quartierplanung „Ruvria“
In Anwendung von Art. 16 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) beabsichtigt der Gemeinde-vorstand, im Gebiet „Ruvria“ die Quartierplanung einzuleiten. Der Quartierplan bezweckt die Gestaltung und Erschliessung des umgrenzten Gebietes „Ruvria“ und besteht aus den Quartierplanbestimmungen, dem Quartiergestaltungsplan, dem Quartiererschliessungsplan sowie den Plänen und Verzeichnissen der Landumlegung.
Gleichzeitig mit der Bekanntgabe dieser Absicht legt der Gemeindevorstand den Plan mit der vorge-sehenen Abgrenzung des Planungsgebietes während 30 Tagen wie folgt in der Gemeinde öffentlich auf:
Auflageakten: Einleitungsplan im Massstab 1:500
Auflagefrist: 30 Tage (03.05.2012 – 02.06.12)
Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Masein
während der Öffnungszeiten
Telefon 081 651 20 09
Das Quartierplangebiet liegt teilweise auf Gebiet der Gemeinde Masein und der Gemeinde Thusis. Aus diesem Grund erfolgt die Auflage gleichzeitig in beiden Gemeinden.
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens und die Abgrenzung des Planungsgebietes Einsprache erhoben werden. Für die Ein-sprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung. Einwendungen gegen das Verfahren an sich und das Planungsgebiet können im weiteren Verfahren nicht mehr erhoben werden.
Der Gemeindevorstand Masein
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