Pöschtli vom 27. Okt.
Eisfeld und Verkehrsanordnung
Eisfeld 2011 / 2012
Freiwillige gesucht! Für das Vorbereiten (12. Nov. Verschiebedatum 19. Nov.) und/oder den Unterhalt des Eisfeldes suchen wir Freiwillige.
Interessierte melden sich bitte bei Rico Nicca (081 651 15 94) oder Nicolas Fontana (081 651 41 28).
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeindevorstand Masein beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet einzuführen:
1. Errichtung einer Stoppstrasse bei der Einmündung Quartierstrasse Parschins in die Heinzenbergstrasse (Kantonsstrasse innerorts)
a) Markierung „Stopp“ auf der Strasse bei der Einmündung
b) Aufstellen einer Stopptafel auf der rechten Strassenseite
c) Aufstellen eines Spiegels auf der gegenüberliegenden Strassenseite
Begründung: Unübersichtliche Einfahrt in die Kantonsstrasse
2. Belegung der Quartierstrasse Parschins ab Dorfende bis Einmündung in die Heinzenbergstrasse mit einem beschränkten Fahrverbot.
a) Aufstellen einer Fahrverbotstafel Nr. 201 mit dem zusätzlichen Hinweis „nach200m“ bei der Abzweigung Heinzenbergstrasse-Parschins
b) Aufstellen einer Fahrverbotstafel Nr. 201 mit dem Zusatz „Land- und Forstwirtschaft gestattet“ am Dorfende oberhalb Haus Andreoli.
c) Aufstellen einer Fahrverbotstafel Nr. 201 mit dem Zusatz „Land- und Forstwirtschaft gestattet an der oberen Einmündung ab Kantonsstrasse.
Begründung: Diese Strasse führt durch ein bewohntes Quartier mit Kindern und wird öfeters durch Auswäritge als Abkürzung vom oder an den Heinzenberg benützt.
3. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden am 29.06.2011 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 Strassenverkehrsgesetz (SVA), Art. 7. Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetztes über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Masein eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Der Gemeindevorstand
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